22.01.2021 | 15:23
Appenzell Ausserrhoden – 757‘000 Franken für Aufwendungen der Kliniken
Vom 17. März 2020 bis zum 26. April 2020 war es Gesundheitseinrichtungen untersagt, nicht dringend angezeigte medizinische (elektive) Eingriffe und Therapien durchzuführen. Gleichzeitig wurden während des Lockdowns sämtliche Gesundheitsinstitutionen im Kanton verpflichtet, ihre Kapazitäten umfassend der Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zur Verfügung zu stellen.