15.10.2024 | 10:00
"Relativ kurze Dauer" - Vergewaltiger fordert mildere Strafe
Das Bundesgericht stellt klar, dass der isolierten und unangemessenen Formulierung zur "relativ kurzen Dauer" einer Vergewaltigung in einem Entscheid vom letzten Jahr für die Rechtsprechung keine Bedeutung zukommt. Im Gegensatz dazu, was die fragliche Passage vermuten lassen könnte, darf die Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafzumessung in keinem Fall zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden. Umgekehrt kann es sich aber erschwerend auf die Schuld des Täters auswirken, wenn die Länge der Tat auf eine erhöhte kriminelle Energie schliessen lässt.