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Aarau AG – Drohnenflugverbot während des Maienzugs

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eine Topografische Karte zeigt die Stadt Aarau, umgeben von einem blauen, halbtransparenten Kreis im Zentrum der Karte.
In diesem Bereich sind private Drohnenflüge während des Maienzugs verboten. (Bildquelle: Kapo AG)

Während des Maienzugs und des Festbetriebs gilt über Aarau ein temporäres Flugverbot für Drohnen. Die Kantonspolizei überwacht die Flugverbotszone und ahndet Verstösse.

Für den Vorabend des Aarauer Maienzugs sowie für den ganzen Feiertag erlässt die Kantonspolizei Aargau über der Stadt ein Flugverbot für Drohnen.
Der traditionelle Maienzug und der Festbetrieb am Vorabend locken jeweils Zehntausende Besucherinnen und Besucher in die Aarauer Innenstadt sowie in den Schachen. Wenn sich die engen Gassen und Plätze mit Menschen füllen, steht für die Polizei die Sicherheit an oberster Stelle.
Mit ihrer wachsenden Beliebtheit und Verbreitung sind private Drohnen bei Grossanlässen immer mehr von Bedeutung. Obwohl die geltenden Vorschriften Flüge über Menschenansammlungen verbieten, stellen widerrechtlich gestartete Drohnen ein Sicherheitsrisiko dar. Hinzu kommen Aspekte des Persönlichkeitsschutzes.
Im Rahmen des Sicherheitskonzepts der Stadt Aarau erlässt die Kantonspolizei Aargau für den Maienzug-Vorabend und den Feiertag vom Freitag über der Stadt Aarau ein Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge.
Das Flugverbot gilt von Donnerstag, 2. Juli, 12.00 Uhr, bis Samstag, 4. Juli 2026, 0.00 Uhr.
Die Kantonspolizei wird die Flugverbotszone technisch überwachen und auf Widerhandlungen reagieren.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo AG

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