Strafen und Ausweisentzug
0,50 bis 0,79 Promille:
Verwarnung
Bei weiteren Verkehrsverstößen: Führerausweisentzug für mindestens 1 Monat und hohe Geldstrafe (abhängig von den finanziellen Verhältnissen)
Ab 0,80 Promille:
Führerausweisentzug für mindestens 3 Monate
Hohe Busse (abhängig von Promillewert und finanziellen Verhältnissen)
Bedingte Geldstrafe
Bei Wiederholung: Gefängnisstrafe von 1 bis 3 Jahren
Ab 1,6 Promille:
Obligatorische Fahreignungsprüfung
Nachweis von Abstinenz (z.B. durch Haarprobe)
Führerausweisrückgabe nur bei positivem Expertengutachten
Alkohol und Promillegrenzen
Wie schnell 0,5 Promille erreicht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab (Trinkmenge, Körpergröße, Trinkgeschwindigkeit).
Nicht vergessen
Gar nichts trinken dürfen Berufschauffeure, Neulenkende (Führerausweis auf Probe), Fahrschüler und Fahrlehrerinnen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten. Weil auch die Verdauung von Früchten zu Alkohol im Blut führen kann, gilt für sie eine Grenze von 0,1 Promille.
Empfehlung: Verzichten Sie ganz auf Alkohol, wenn Sie ein Fahrzeug lenken. Schon nach einem Glas Bier oder Wein kann Ihre Reaktionsfähigkeit spürbar sinken.