Basel-Stadt – Absolutes Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr Stufe 5
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Basel-Stadt ab dem 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Waldbrandgefahr wurde auf die höchste Stufe 5 angehoben.
Basel-Stadt verschärft die Schutzmassnahmen
Die anhaltende Trockenheit und die ausbleibenden Niederschläge haben die Brandgefahr im Kanton Basel-Stadt massiv erhöht. Deshalb erlässt die Kantonspolizei Basel-Stadt in Absprache mit Fachspezialisten und den Nachbarkantonen ab Freitag, 24. Juli 2026, ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot.
Gleichzeitig wird die Waldbrandgefahr auf Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) angehoben. Die Massnahmen gelten bis auf Widerruf.
Diese Verbote gelten ab Freitag
Verboten ist es, im Freien Feuer zu entfachen. Das betrifft unter anderem:
- Grillieren an festen Feuerstellen
- Feuerschalen und Einweggrills im Freien
- Mitgebrachte Grills im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt
- Feuer in öffentlichen Grün- und Parkanlagen
- Abbrennen von privatem Feuerwerk
- Steigenlassen von Himmelslaternen
- Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Streichhölzern oder anderen Raucherwaren
Das bereits seit dem 16. Juli geltende Feuerverbot im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand bleibt ebenfalls bestehen.
Was weiterhin erlaubt ist
Gas- und Elektrogrills dürfen im Siedlungsgebiet auf befestigten Flächen, Terrassen oder Balkonen weiterhin verwendet werden. Voraussetzung ist, dass genügend Abstand zur Vegetation eingehalten wird und mit grösster Vorsicht gegrillt wird.
Auch am Nationalfeiertag kein privates Feuerwerk
Das Verbot gilt ausdrücklich auch während der Bundesfeierlichkeiten am 31. Juli und 1. August. Privates Feuerwerk ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt.
Die bereits bewilligten offiziellen Feuerwerke am Rhein, auf dem Bruderholz sowie in Riehen dürfen hingegen wie geplant stattfinden.
Weitere Verbote bleiben bestehen
Unverändert gültig bleiben zudem die bereits verfügten Bade-, Betretungs- und Fischereiverbote in der Wiese und in der Birs.
Quelle der Nachricht: Kantonspolizei Basel-Stadt

