Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Automundo Automundo.Ch
Canton Icon

Basel-Stadt – Absolutes Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr Stufe 5

Redaktion Polizeiticker Schweiz

Nächster ❯

Ein gelbes Warnschild mit der Aufschrift 'Kein Feuer machen! Waldbrandgefahr' steht im Vordergrund. Der Hintergrund zeigt einen sonnigen Wald mit Bäumen und blauem Himmel.
Symbolbild Waldbrandgefahr (Bildquelle: Redaktion Polizeiticker Schweiz)

Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Basel-Stadt ab dem 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Waldbrandgefahr wurde auf die höchste Stufe 5 angehoben.

Basel-Stadt verschärft die Schutzmassnahmen

Die anhaltende Trockenheit und die ausbleibenden Niederschläge haben die Brandgefahr im Kanton Basel-Stadt massiv erhöht. Deshalb erlässt die Kantonspolizei Basel-Stadt in Absprache mit Fachspezialisten und den Nachbarkantonen ab Freitag, 24. Juli 2026, ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot.
Gleichzeitig wird die Waldbrandgefahr auf Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) angehoben. Die Massnahmen gelten bis auf Widerruf.

Diese Verbote gelten ab Freitag

Verboten ist es, im Freien Feuer zu entfachen. Das betrifft unter anderem:
  • Grillieren an festen Feuerstellen
  • Feuerschalen und Einweggrills im Freien
  • Mitgebrachte Grills im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt
  • Feuer in öffentlichen Grün- und Parkanlagen
  • Abbrennen von privatem Feuerwerk
  • Steigenlassen von Himmelslaternen
  • Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Streichhölzern oder anderen Raucherwaren
Das bereits seit dem 16. Juli geltende Feuerverbot im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand bleibt ebenfalls bestehen.

Was weiterhin erlaubt ist

Gas- und Elektrogrills dürfen im Siedlungsgebiet auf befestigten Flächen, Terrassen oder Balkonen weiterhin verwendet werden. Voraussetzung ist, dass genügend Abstand zur Vegetation eingehalten wird und mit grösster Vorsicht gegrillt wird.

Auch am Nationalfeiertag kein privates Feuerwerk

Das Verbot gilt ausdrücklich auch während der Bundesfeierlichkeiten am 31. Juli und 1. August. Privates Feuerwerk ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt.
Die bereits bewilligten offiziellen Feuerwerke am Rhein, auf dem Bruderholz sowie in Riehen dürfen hingegen wie geplant stattfinden.

Weitere Verbote bleiben bestehen

Unverändert gültig bleiben zudem die bereits verfügten Bade-, Betretungs- und Fischereiverbote in der Wiese und in der Birs.
Quelle der Nachricht: Kantonspolizei Basel-Stadt

Kategorien:

Basel-Stadt
Wetter

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner
basel-stadt