(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)
Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat gegen eine Frau Anklage erhoben, die im März 2020 im Zusammenhang mit dem Betrugsphänomen «falsche Polizisten» verhaftet worden war. Ihr werden gewerbsmässiger Betrug sowie Geldwäscherei vorgeworfen. Die Verhandlung vor dem Kantonalen Wirtschaftsgericht ist für den 12. Februar 2021 angesetzt.
Die Frau hatte versucht, von einem Opfer
hinterlegtes Bargeld abzuholen und war anlässlich einer gezielten Polizeiaktion
angehalten und in der Folge durch die Staatsanwaltschaft verhaftet worden. Die 39-
jährige Frau befindet sich seither in Haft.
Gestützt auf die Ergebnisse der in Nachgang zur Verhaftung getätigten Ermittlungen
werden der Beschuldigten eine Beteiligung an insgesamt 17 Betrügen sowie 4
Betrugsversuchen von «falschen Polizisten» im Zeitraum zwischen November 2019
und März 2020 angelastet. Die Frau soll dabei die Rolle der Abholerin innegehabt
haben, d.h. sie soll die Beute abgeholt haben, nachdem andere Mittäter, die sich
zuvor am Telefon als Polizistinnen oder Polizisten oder aber als Staatsanwalt
ausgegeben hatten, die Opfer dazu gebracht hatten, Geld und Wertsachen an einem
bestimmten Ort zu hinterlegen.
Die mutmasslich von Callcentern in der Türkei aus
anrufenden und (schweizer-)deutschsprechenden «falschen Polizisten», welche in
einigen Fällen mit bis zu vier zusammenagierenden Anrufern einen massiven
psychischen und zeitlichen Druck aufbauten, überzeugten ihre Opfer mittels einer
raffiniert aufeinander abgestimmten Lügengeschichte davon, dass deren
Vermögenswerte zuhause oder auf der Bank in Gefahr seien und sie diese zur
sicheren Verwahrung für die angebliche Polizei bereitstellen sollten. Insgesamt wird
der Beschuldigten vorgeworfen in den 17 erfolgreichen Taten in den Kantonen Bern,
Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, St. Gallen und Zürich über 225'000 Franken
abgeholt und einen Teil der Beute im Anschluss an ihre Mittäter weiter übergeben
oder überwiesen zu haben.
Der Beschuldigten wird mehrfacher gewerbsmässiger Betrug sowie mehrfache
Geldwäscherei zur Last gelegt. Die Verhandlung vor dem Kantonalen
Wirtschaftsgericht (Dreierbesetzung) ist für den 12. Februar 2021 angesetzt.


