Jedes Jahr kommen tausende Wildtiere im Strassenverkehr ums Leben. Die dunkle Jahreszeit und die damit verbundenen schlechten Sichtverhältnisse in der Morgen- und Abenddämmerung erhöhen die Gefahr für den Zusammenstoss mit einem Wildtier. Allein der AXA, der grössten Motorfahrzeugversicherung der Schweiz, werden jedes Jahr mehr als 3000 Wildunfälle gemeldet. Die Schadensumme beläuft sich auf über 10 Millionen Franken pro Jahr, gesamtschweizerisch dürften es mehr als 50 Millionen Franken sein.
Erhöhtes Risiko in den Kantonen Jura, Freiburg und Thurgau
Die Wahrscheinlichkeit, mit einem Tier zusammenzustossen, ist nicht in allen Regionen der Schweiz gleich hoch, wie ein Blick auf die Schadenstatistik der AXA zeigt. Besonders vorsichtig sollten Autofahrerinnen und Autofahrer in den Kantonen Jura, Freiburg und Thurgau sein – dort ist das Risiko bis zu sieben Mal höher als in anderen Kantonen. In Genf und Nidwalden ist die Gefahr eines Wildunfalls schweizweit am geringsten.
Vorsicht im Morgen- und Abendverkehr
Die Gefahr eines Wildunfalls besteht grundsätzlich zu jeder Tages- und Jahreszeit. «Besondere Vorsicht ist jedoch im Oktober, November und Dezember geboten. Wenn die Tage kürzer werden, sind Wildtiere häufiger zur gleichen Zeit unterwegs wie Autofahrerinnen und Autofahrer. Zudem ist es im Morgen- und Abendverkehr dunkel, weshalb man Tiere auf der Fahrbahn oft erst spät sieht», erklärt Patrick Villiger, Leiter Schaden Motorfahrzeuge bei der AXA. «Morgens und abends und besonders bei Waldabschnitten und Warnschildern sollten Lenkerinnen und Lenker die Geschwindigkeit anpassen und jederzeit bereit sein, zu bremsen», rät er. Springt ein Wildtier überraschend vors Auto, ist eine Vollbremsung wenn möglich einem Ausweichmanövern vorzuziehen.
Wildunfälle sofort der Polizei melden
Kommt es zu einem Zusammenstoss mit einem Wildtier, ist von Gesetzes wegen umgehend die Polizei zu benachrichtigen. Diese bietet einen Wildhüter, Jäger oder andere Spezialisten auf, die das Tier wenn nötig von seinem Leiden erlösen. «Wer sich erst später oder nur auf Nachfrage der Versicherung bei der Polizei meldet, macht sich strafbar», erklärt der AXA-ARAG Rechtsexperte Alessandro Guarino. Die Rechtspraxis hat sich in den letzten Jahren verschärft: Wurde man früher lediglich wegen pflichtwidrigen Verhaltens gebüsst, ist heute zusätzlich eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Tierquälerei möglich. «Wenn man einen Tierunfall nicht umgehend meldet, leidet das Tier möglicherweise stundenlang. Das ist ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und kann eine Verurteilung wegen Tierquälerei und einen Eintrag im Strafregister zur Folge haben. Wir sprechen hier also nicht von einem Kavaliersdelikt», sagt der Rechtsexperte.
Quelle der Meldung für Polizeiticker: AXA Versicherungen AG