Das Fahrzeug wurde zwecks Kontrolle ins Schwerverkehrszentrum nach Erstfeld überführt.
Die Überprüfung ergab, dass der Lenker zwar über eine gültige Sonderbewilligung verfügte, jedoch ohne die vorgeschriebene Begleitung, weder durch die Polizei noch durch eine private Ausnahmetransportbegleitung, unterwegs war. Zudem hätte der Transport die Strecke Amsteg bis Göschenen während der Nacht befahren müssen.
Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurden zudem Gewichtsüberschreitungen sowie eine Überhöhe festgestellt. Bei der technischen Kontrolle mussten diverse Mängel an den Reifen sowie am Bremssystem beanstandet werden.
Das Fahrzeug wurde vorübergehend stillgelegt. Nach erfolgter Reparatur und dem Einholen einer neuen Sonderbewilligung konnte das Fahrzeug die Fahrt fortsetzen.
Der fehlbare Fahrzeuglenker wird bei der Staatsanwaltschaft Uri zur Anzeige gebracht.