Aktuell leben zwölf Wolfsrudel auf Kantonsgebiet sowie zwei weitere Rudel an der Kantonsgrenze zum angrenzenden Ausland bzw. zum Kanton Tessin. In bislang zehn Rudeln wurde eine Reproduktion bestätigt. Davon acht in bestehenden Rudeln und zwei, die zu einer Rudelbildung geführt haben; eines in Davos (Jatzhornrudel) und eines im Puschlav (Rügiulrudel). Gesamthaft konnten bis Anfang August auf Kantonsgebiet 34 Wolfswelpen sicher nachgewiesen werden. Die jüngste festgestellte Reproduktion im Glattwangrudel zwischen Prättigau und Schanfigg konnte zudem erstmals mittels Auswertung einer Aufnahme von Wolfsgeheul festgestellt werden.
Fünftes Gesuch eingereicht
Die Zahl der gerissenen Tiere ist im Vergleich zum Vorjahr geringer. So wurden insgesamt von 1. Januar bis 21. August dieses Jahres 162 getötete und 19 verletzte Nutztiere registriert (Vorjahr 347 getötete und 36 verletzte Nutztiere). Aufgrund von Nutztierschäden in mehreren Rudelgebieten reichte das Amt für Jagd und Fischerei bis 21. August fünf Abschussgesuche beim Bundesamt für Umwelt ein.
Die erste Abschussverfügung betreffend Regulierung des Wolfsrudels Valgronda wurde am 17. August 2023 eröffnet und publiziert. Nun verfügt der Kanton die Regulierung bei zwei weiteren Rudeln. Es handelt sich hierbei um die Rudel Moesola und Stagias. Beim Stagiasrudel ersuchte der Kanton neben Abschüssen von Jungwölfen auch um den Abschuss des Elterntieres M187, da dieser bereits im Vorjahr im Kanton Tessin grosse Schäden verursacht hatte. Der Antrag für den Elterntierabschuss wurde für das Stagiasrudel vom Bund genehmigt. Der Abschuss von M187 ist demnach in der Zeit zwischen 1. November 2023 und 31. Januar 2024 möglich. Ebenfalls bewilligt hat das Bundesamt für Umwelt des Abschuss eines Jungwolfs im Moesolarudel. Die kantonale Wildhut darf bis 31. März 2024 einen Jungwolf erlegen.
Nicht bewilligt wurde hingegen das Gesuch zur Regulation des Beverinrudels. Gemäss Bundesamt für Umwelt befand sich keines der insgesamt 13 getöteten Schafe zur Zeit des Angriffs in einer geschützten Situation. Ausschlaggebend war, dass von den eingesetzten Herdenschutzhunden teilweise nur einer oder keiner der Hunde über die vorausgesetzte Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) verfügte.
Aufgrund von grossen Schäden an Nutztieren ist erstmals auch im Vorabrudel ein Gesuch um eine Rudelregulation eingereicht worden. Bislang konnte jedoch nur ein Welpe bestätigt werden.
Quelle der Polizeimeldung: Standeskanzlei Graubünden