Die rüüdigen Tage rücken näher und im ganzen Kanton Luzern ist die Vorfasnacht bereits im Gang. Immer wieder wird festgestellt, dass verkleidete Fasnächtler (Cowboys, Jäger, Ranger, Polizei usw.) Waffen mit sich tragen. Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gelten gemäss Waffengesetz allerdings als Waffen. Das Tragen davon ist in der Öffentlichkeit verboten. Dies gilt auch während der Fasnacht. Erlaubt sind Gegenstände, welche auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar und transparent sind.
Stellt die Luzerner Polizei im Rahmen ihrer Einsätze an der Fasnacht Widerhandlungen gegen das Waffengesetz fest, müssen die Beteiligten mit einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft rechnen.
Quelle der Polizei News heute: Luzerner Polizei