In der Zeit zwischen Samstagmorgen und Sonntagmorgen (07.05.2023) hat die Kantonspolizei St.Gallen sieben alkoholisierte oder fahrunfähige Verkehrsteilnehmende zur Anzeige gebracht. Vier Personen wurde der Führausweis abgenommen, einer Person wurde die Fahrerlaubnis für die Schweiz aberkannt. Eine Person war trotz Aberkennung der Fahrerlaubnis für die Schweiz unterwegs. Eine weitere Person entfernte sich nach einem Kollision mit einer Mauer, ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern.
Sonntag, 04.40 Uhr, Altstätten, 31-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.7mg/l an, Führerausweis abgenommen
Sonntag, 03:40 Uhr, Mels, 44-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig eingestuft, trotz Aberkennung der Fahrerlaubnis für die Schweiz unterwegs, Blut- und Urinprobe abgenommen
Sonntag, Mitternacht, Gossau, 73-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.46mg/l an, Führerausweis abgenommen
Samstag, 07:45 Uhr, St. Margrethen, 34-jähriger Lieferwagenfahrer, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe abgenommen, Fahrerlaubnis für die Schweiz aberkannt
Samstag, 01:30 Uhr, Mels, 28-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.52mg/l an, Führerausweis abgenommen
Samstag, 02:50 Uhr, Oberriet, 24-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Atemalkoholmessung zeigte positiven Wert an, Weiterfahrt untersagt
Zudem entfernte sich in Balgach am Samstag, kurz vor Mitternacht, ein 60-jähriger Autofahrer und seine Begleiterin mit ihrem Auto nach einer Kollision mit einer Mauer vom Unfallort, ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern. Der Mann konnte von einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen an seinem Wohnort angetroffen werden.
Es stellte sich heraus, dass er in fahrunfähigen Zustand unterwegs war. Er musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde im auf der Stelle abgenommen.
Die Autofahrer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen