Uri

Kanton Uri – Mehrere Lenker aus dem Verkehr gezogen

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Uri)

Von Januar bis März 2021 führte die Kantonspolizei Uri im ganzen Kantonsgebiet allgemeine Verkehrskontrollen durch.

Rund zwei Dutzend Automobilisten, die allesamt mit Schweizer Kontrollschildern unterwegs waren, befanden sich aufgrund von Alkohol- oder Betäubungsmittelsymptomen in nicht fahrfähigem Zustand. In der Folge ordnete die Staatsanwaltschaft Uri Blut- und Urinproben im Kantonsspital Uri an. Die Führerausweise der fehlbaren Lenker wurden zuhanden der Administrativbehörde durch die Polizei vorläufig abgenommen. Die Fahrzeuglenker müssen sich vor der Staatsanwaltschaft Uri verantworten.

Bei Drogenkonsum gilt Nulltoleranz
Der Konsum von Drogen oder Alkohol kann im Strassenverkehr verheerende Folgen haben. Insbesondere bei Betäubungsmitteln gilt der Nulltoleranz-Grenzwert. Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmittel fährt, wird als fahrunfähig betrachtet, wie dies beim Alkohol ab 0.25 mg/l der Fall ist. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Bei Betäubungsmitteleinfluss am Steuer wird der Führerausweis immer entzogen. Zudem ist mit einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft zu rechnen.

Halten sie sich an die Regel «no drinks, no drugs, no problems!».