Zug

Kanton Zug – Mehrere Fahrzeuglenker aus dem Verkehr gezogen

Kein freie Sicht aus dem Fahrzeug
Kein freie Sicht aus dem Fahrzeug (Bildquelle: Zuger Polizei)

Am vergangenen Wochenende hat die Zuger Polizei zwei alkoholisierte Fahrzeuglenkende gestoppt und aus dem Verkehr gezogen. Zwei weitere Lenkende wurden angehalten und verzeigt, weil sie mit vereister Frontscheibe sowie sichtbehindernder Ladung unterwegs waren.

Am Samstagmorgen (6. März 2021), kurz vor 09:00 Uhr, ging auf der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei eine Meldung ein, wonach ein Autofahrer unsicher unterwegs sei. Eine Patrouille konnte das signalisierte Fahrzeug in der Folge an der Allmendstrasse in Zug stoppen und den Lenker kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass der 55-jährige Fahrer über keinen gültigen Führerausweis verfügte. Da beim Mann zudem Alkoholsymptome festgestellt wurden und er aussagte, mehrere Medikamente konsumiert zu haben, ordnete die Pikettstaatsanwältin eine Blut- und Urinprobe im Spital an.

Ebenfalls unter Alkoholeinfluss war am Sonntagnachmittag (7. März 2021) eine 53-jährige Autofahrerin in der Stadt Zug unterwegs. Sie konnte kurz nach 16:00 Uhr an der Chamer-strasse angehalten und kontrolliert werden. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0.74 mg/l. Die fehlbare Lenkerin musste ihren Führerausweis vor Ort abgeben.

Mit einer sichtbehindernden Ladung war am Samstagnachmittag (6. März 2021) eine 22-jährige Lenkerin in Rotkreuz unterwegs. Die im rechtsgesteuerten Fahrzeug mitgeführte Ladung versperrte die Sicht aus dem linken Seitenfenster sowie auf den linken Seitenspiegel. Zudem führte die fehlbare Lenkerin einen Mitfahrer auf der Ladefläche mit. Die 22-Jährige wird verzeigt und muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Gestoppt und verzeigt wurde in der Nacht auf Sonntag (7. März 2021) auch ein 29-jähriger Autofahrer. Dieser war auf der Bahnhofstrasse in Steinhausen mit teils vereister Frontscheibe unterwegs. Dadurch war seine Sicht nach vorne eingeschränkt. Er muss sich ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft verantworten.