St. Gallen SG - Fahrunfähigen Lenkern Führerausweise entzogen
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei St. Gallen)
Zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen (29.03.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen insgesamt sechs Männer angehalten, die alkoholisiert oder in fahrunfähigem Zustand unterwegs waren. Vier Verkehrsteilnehmenden wurden der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Mehrere Alkoholfahrten festgestellt
In der Nacht von Freitag auf Samstag, um 3 Uhr, kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Ringstrasse in Wil einen 38-jährigen Mann mit seinem Auto. Die bei ihm durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.43 mg/l.
Um 4:30 Uhr wurde auf der Stampfstrasse in Rapperswil-Jona ein 49-jähriger Autolenker kontrolliert. Seine beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.49 mg/l. Der Führerausweis wurde beiden Lenkern auf der Stelle abgenommen.
Am Samstagabend um 17:50 Uhr wurde ein 73-jähriger Autolenker auf der Unterdorfstrasse in Zuzwil kontrolliert. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert. Dem Mann wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
Töfflenker ohne Helm und fahrunfähig
Um 22:30 Uhr passierte ein 50-jähriger Töfffahrer auf der St.Gallerstrasse in Schmerikon eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen ohne Schutzhelm. Der Mann wurde kontrolliert und als fahrunfähig eingestuft. Es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet und der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Weitere fahrunfähige Lenker angehalten
In der Nacht auf Sonntag, um 3:30 Uhr, wurde auf der Langäulistrasse in Buchs ein 40-jähriger Autolenker angehalten. Die Patrouille stufte den Mann als fahrunfähig ein, worauf eine Blut- und Urinprobe angeordnet wurde. Sein ausländischer Führerausweis wurde für die Schweiz aberkannt.
Am Sonntagmorgen um 6 Uhr kontrollierte die Kantonspolizei St.Gallen auf der Flawilerstrasse in Wil einen 30-jährigen Autolenker. Die Atemalkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert. Dem Mann wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
Anzeige und weitere Massnahmen
Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo SG


