Am frühen Donnerstagmorgen kurz vor 2.30 Uhr fiel ein 21-jähriger Trottinettlenker auf, der alkoholisiert war. Die Polizei stufte ihn als fahrunfähig ein, was eine Atemalkohol-Probe bestätigte. Sie fiel mit einem Wert von 0.72 mg/l aus. Aufgrund des Fahrens in fahrunfähigem Zustand wurde der 21-jährige Schweizer angezeigt.
Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass auch das Fahren mit einem E-Trottinett bzw. E-Scooter, mit einem Velo oder einem E-Bike ab einem Alkoholwert von 0.25 mg/l verboten ist.