Bei den ersten durchgeführten Testkäufen wurde die Anwendung des Gesetzes über die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten (LEAE) überprüft, das den Verkauf von Tabak an minderjährige Personen verbietet. Dieses Verbot stellt eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Jugend dar. Jugendliche sind besonders anfällig für die durch Nikotin verursachte Abhängigkeit. Je jünger jemand mit dem Rauchen beginnt, desto größer ist das Risiko, ein regelmäßiger Raucher oder eine regelmäßige Raucherin zu werden, und desto schwieriger wird es, damit aufzuhören. Studien zeigen jedoch, dass der Einstieg in den Konsum umso leichter fällt, je leichter ein Produkt zugänglich ist. Das Personal ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Kunden das gesetzliche Mindestalter für den Kauf von Tabakwaren erreicht haben. Im Zweifelsfall sind sie verpflichtet, einen Identitätsnachweis zu verlangen.
1600 Betriebe verfügen im Kanton über eine Genehmigung zum Verkauf von Tabakwaren; ein Viertel davon wurde durch eine Zufallsstichprobe ausgewählt. Von den 393 besuchten Verkaufsstellen endeten 118 Testkäufe mit einem Verstoß. In 30 % der Fälle konnten die von der kantonalen Gewerbepolizei (PCC), Unisanté und der Waadtländer Stiftung gegen Alkoholismus (FVA) ausgebildeten und betreuten Jugendlichen also Tabak kaufen. Trotz dieser immer noch zu hohen Verkaufsrate heben die beiden Departemente die Bemühungen von mehr als zwei Dritteln der Verkaufsstellen hervor, die den Verkauf an Minderjährige verweigerten, wodurch die Jugend geschützt und der gesetzliche Rahmen eingehalten werden konnte.
Dies ist eine positive Entwicklung, da bei früheren Testkäufen die Verweigerungen deutlich seltener waren. Im Jahr 2011 hatten 70 % der Verkaufsstellen Tabak an Minderjährige verkauft. Die Methodik war anders und wurde ohne Unterstützung der Polizei durchgeführt. Die Testbetriebe erhielten nach den Besuchen ein Schreiben, in dem sie über das Ergebnis des Testkaufs informiert wurden und eine Warnung für den Fall eines Verstoßes erhielten. Diesen Schreiben war eine Erinnerung an den gesetzlichen Rahmen des Kantons Waadt für den Tabakverkauf beigefügt (Art. 66a bis 66n LEAE).
Die Ergebnisse, die von Sucht Schweiz analysiert wurden, zeigen, dass fast die Hälfte der Verkäufe (41%) über Automaten erfolgte. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass die Betreiber ihre Automaten überwachen müssen. Kontrollsysteme mit Wertmarken sind problematisch, wenn die Wertmarken in Selbstbedienung liegen bleiben oder vom Personal ohne Alterskontrolle ausgegeben werden. Bei Automaten mit doppelter Überprüfung (Jetons und Ausweisleser) ist die Überprüfung des Ausweises durch den Automaten nicht immer zwingend erforderlich, wenn ein Jeton eingeführt wird. Dagegen erwiesen sich Automaten mit nur einem Ausweisleser als wirksam für den Jugendschutz.
In 68 % der besuchten Verkaufsstellen war der Jugendschutzhinweis kaum oder gar nicht sichtbar. Zur Erinnerung: Das Gesetz sieht vor, dass der gesetzliche Rahmen gut sichtbar ausgehängt wird und daran erinnert, dass der Verkauf von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren verboten ist.
Auf der Grundlage dieser vorläufigen Ergebnisse müssen die Verkaufsstellen noch Verbesserungen vornehmen, um die Zugänglichkeit von Tabakwaren für Jugendliche einzuschränken und den gesetzlichen Rahmen einzuhalten. Die Waadtländer Testkaufkampagne für Tabak und Alkohol wird bis 2026 fortgesetzt.
Quelle der Polizei News heute: Kapo VD