Am 14. März 2023 ging bei der kantonalen Notrufzentrale die Meldung ein, dass auf eine Frau in einem Fahrzeug geschossen worden sei (wir berichteten mehrmals). Die ausgerückten Einsatzkräfte fanden eine heute 44-Jährige mit lebensgefährlichen Verletzungen vor. Noch vor Ort gab sie an, von ihrem getrenntlebenden Ehemann angeschossen worden zu sein. Im Rahmen einer Grossfahndung wurde der Beschuldigte am selben Tag festgenommen und anschliessend durch das Zwangsmassnahmengericht in Haft versetzt, wo er sich bis heute befindet. Der Beschuldigte bestreitet seit Beginn der Untersuchung jegliche Tatbeteiligung.
Tatrekonstruktion
Im Rahmen der zwischenzeitlich abgeschlossenen Untersuchung konnte der mutmassliche Tatablauf wie folgt rekonstruiert werden: Die Frau fuhr am besagten Dienstag, 14. März 2023, nach dem Mittag auf ihrem Arbeitsweg über die Zürcherstrasse von Windisch nach Gebenstorf. Kurz vor der Reussbrücke wurde sie von einem Mann mit gelb leuchtender Oberbekleidung, bedeckter Haare sowie verdeckter Mund- und Nasenpartie mittels Handzeichen angewiesen, ihr Fahrzeug auf den nahen Feldweg zu lenken. In der Annahme, dass es sich um eine Polizeikontrolle handelt, folgte sie der Aufforderung.
Als der Mann sich dem angehaltenen Fahrzeug näherte, forderte das Opfer ihn auf, sich auszuweisen. Als dieser keine Anstalten dazu machte, legte es den Rückwärtsgang ein und setzte das Fahrzeug zurück. Der Mann lief dabei neben dem Fahrzeug des Opfers her. Der Frau war es deshalb nicht möglich, vorwärts auf die Zürcherstrasse zurückzugelangen, da sie ihn ansonsten überfahren hätte. In der Folge kam es zu einem Blickkontakt zwischen dem Opfer und dem Täter.
Kurz darauf zückte der Mann eine Waffe und schoss mehrfach aus nächster Nähe durch das geschlossene Seitenfenster des Fahrzeugs auf das Opfer. Anschliessend ergriff er die Flucht. Die 44-jährige Frau erlitt durch die abgegebenen Schüsse lebensgefährliche Oberkörperverletzungen. Dass sie diese überlebte, ist dem Zufall und der umgehenden medizinischen Versorgung zu verdanken.
Anklage
Mit der Anklage an das Bezirksgericht Brugg wird dem Mann versuchter Mord sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
Durch die Kantonspolizei Aargau wurden die Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo AG