Rasch einen Porno an den besten Freund verschicken, eine Gewaltdarstellung auf Social Media posten oder einen Kontrahenten mittels einer Sprachnachricht beschimpfen; die Bandbreite an deliktischem Verhalten von Jugendlichen im digitalen Raum ist gross. Nachdem 2019 so viele Jugendliche wie noch nie wegen Pornografie und Gewaltdarstellungen verzeigt wurden, gingen die Zahlen 2020 zurück. Sie liegen aber noch immer weit über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. So wurden 2020 im Kanton Zürich 215 Jugendliche (2019: 278) wegen Pornografie verzeigt. Das sind 22,7 Prozent weniger als im Vorjahr.
In knapp drei von fünf Fällen verbreiteten die Jugendlichen pornografisches Material via Chat, Textnachricht oder Social Media weiter. In vielen Fällen handelte es sich dabei um verbotene Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Tieren, Minderjährigen oder Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen zeigt. In rund jedem achten Fall erstellten die Jugendlichen von sich selbst pornografisches Material und verbreiteten dieses meistens auch gleich weiter. Dabei zeigt sich: Trotz zahlreichen präventiven Bemühungen denken viele kaum an mögliche Konsequenzen. Vielen ist noch immer zu wenig bewusst, dass sich intime Bilder und Videos rasch unkontrolliert weiterverbreiten können, wenn sie in falsche Hände geraten.
Fallbeispiel 1
Die 14-jährigen Mia* und Liam* schicken sich einvernehmlich Fotos ihrer Geschlechtsteile zu und erstellen damit kinderpornografische Inhalte. Liam schickt die Bilder von Mia an drei Kollegen weiter. Diese speichern die Fotos ab. Mia und den drei Kollegen wird ein Verweis erteilt, Liam wird mit einer persönlichen Leistung in Form eines Medienkurses sanktioniert.
Fallbeispiel 2
Der 13-jährige Matteo* schickt seiner gleichaltrigen Kollegin ungefragt ein Bild seines erigierten Geschlechtsteils und fordert sie mehrmals nachdrücklich auf, ihm Nacktbilder von sich zu schicken. Sie weigert sich und erstattet stattdessen Anzeige. Matteo macht sich damit der harten Pornografie sowie der versuchten Anstiftung zur harten Pornografie schuldig. Er wird mit einer persönlichen Leistung sanktioniert.
Filmen von Schlägereien
Ungeeignet für Kinder und Jugendliche sind auch die zahlreichen Gewaltdarstellungen, die noch immer auf zu vielen Smartphones von Minderjährigen zirkulieren. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 86 Jugendliche (2019: 110) wegen Gewaltdarstellungen verzeigt. In jedem vierten Fall wurden sie mittels Textnachricht, Chat oder in den Sozialen Medien weiterverbreitet. In 15 Prozent der Fälle erstellten die Jugendlichen die Gewaltdarstellungen selbst. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Schlägereien, welche die Jugendlichen – teilweise auch im Auftrag der Tätergruppe – mitfilmen und dann oft untereinander herumschicken. Verbreiten sich solche Aufnahmen weiter, können sie insbesondere für die Opfer sehr beschämend sein.
Fallbeispiel 3
Der 16-jährige Lehrling Noah* filmt mit seinem Mobiltelefon einen Angriff von Freunden auf einen anderen Jugendlichen. Anschliessend leitet er die Aufnahmen an eine Person weiter. Noah wird wegen Gewaltdarstellung verurteilt und mit einer Busse sanktioniert.
Verbale Ehrverletzungen nehmen zu
Leicht rückgängig war im vergangenen Jahr die Zahl der registrierten Ehrverletzungen. 111 Jugendliche (2019: 115) wurden der Verleumdung, Beschimpfungen und üble Nachreden beschuldigt. Auffällig ist der rückläufige Anteil an weiblichen Beschuldigten. 2019 waren noch 30 Prozent der Beschuldigten weiblich, 2020 betrug ihr Anteil noch 20 Prozent. Zudem lässt sich in den letzten Jahren eine kontinuierliche Verschiebung in den Offline-Bereich beobachten. Die meisten Jugendlichen begehen Ehrverletzungen verbal von Angesicht zu Angesicht. Lediglich drei von zehn Ehrverletzungen fanden online statt, im vergangenen Jahr lag ihr Anteil noch bei knapp 50 Prozent.
Drohungen und Nötigungen – meist offline
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 171 Jugendliche (2019: 146) wegen Drohung und 112 (2019: 76) wegen Nötigung verzeigt. Wie in früheren Jahren fanden Drohungen und Nötigungen bei Jugendlichen primär offline statt. Der Anteil an Drohungen per Telefonanruf, Social Media oder Sprach- und Textnachricht lag 2020 bei knapp einem Viertel. Bei den Nötigungen spielte das Smartphone in 20 Prozent der Fälle eine Rolle. Weil aber sowohl Drohungen als auch Nötigungen generell zugenommen haben, stiegen in absoluten Zahlen auch die Fälle, bei welchen ein Smartphone involviert war. Auffällig ist jedoch, dass vermehrt Messer als Teil der Drohkulisse zum Einsatz kommen.
Fallbeispiel 4
Nach einem Streit droht die 13-jährige Emma* ihrer Kontrahentin über die sozialen Medien, dass sie einen polizeibekannten Kollegen bei ihr vorbeischicken würde. Sie versetzt die Geschädigte dadurch in Angst und Schrecken. Emma wird wegen Drohung verurteilt und mit einer persönlichen Leistung sanktioniert.
Einfache Verhaltensregeln für Jugendliche und Eltern
Die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich möchte mit der jährlich stattfindenden Erhebung einen Beitrag zur Sensibilisierung von Eltern und Jugendlichen für die Möglichkeiten und Gefahren des Internets leisten. Für einen unproblematischen Umgang mit dem Smartphone empfiehlt sie dabei folgende einfache Verhaltensregeln:
Tipps für Kinder und Jugendliche
- Sei aufmerksam. Informiere dich sorgfältig über die Risiken im Netz.
- Bevor du online aktiv wirst, frage dich: Ist es ok, was du machst? Könnten die Fotos problemlos in der Schule gezeigt werden?
- Recherchiere bei Unsicherheiten im Netz. Es gibt viele offizielle Seiten, die weiterhelfen. Oder frage eine Vertrauensperson.
Tipps für Eltern
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Onlineaktivitäten. Zeigen Sie Interesse. Fragen Sie nach. Treffen Sie gemeinsam Vereinbarungen.
- Sensibilisieren Sie Ihr Kind für die Gefahren des Internets.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden, was online zurzeit in ist.
- Die Fälle wurden anonymisiert.
Kanton Zürich