Kanton Wallis - Regulierung mehrerer Wolfsrudel wird umgehend angeordnet
Nach dem das Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zugestimmt hat, hat Staatsrat Frédéric Favre entschieden, die proaktive Regulierung des Wolfes im Wallis umgehend anzuordnen. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere
(DJFW) und das BAFU haben festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung erfüllt sind, und zwar in Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft treten wird. Die Genehmigung zur Regulierung ist bis zum 31. Januar 2024 gültig und wird am 1. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht.