Basel - Regeln an der Fasnacht 2021 - keine Fasnachtsveranstaltungen sind erlaubt!
Auch vom 22. bis zum 24. Februar 2021, den «drei scheenschte Dääg», gelten die Vorschriften gemäss der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie. Aufgrund dessen sind Aktivitäten, die zu Publikumsaufkommen und Menschenansammlungen führen, untersagt. Dies betrifft die Basler Fasnacht mit ihren öffentlichen Umzügen, Veranstaltungen und Darbietungen. Der Regierungsrat bedauert, dass unter diesen Umständen keine Fasnacht wie in früheren Jahren möglich ist. Er bittet die Bevölkerung, – wie an der Fasnacht 2020 – solidarisch mitzuhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.