Kanton Luzern – Covid-19-Verordnung gilt bis vorerst Ende März 2021
Die bisher geltenden zusätzlichen Massnahmen des Kantons Luzern, die in der kantonalen Covid-19-Verordnung geregelt sind, werden vorerst bis am 31. März 2021 verlängert. Somit bleiben Erotik- und Sexbetriebe geschlossen und es gilt weiterhin ein Verbot der Sexarbeit. Die bisherige Regelung des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Kurhäusern bleibt bestehen. Ebenfalls unter den gleichen Bedingungen verlängert werden die Bewilligungen in den Skigebieten. Änderungen gibt es bei den Schutzmassnahmen, die im Bereich der Alters- und Pflegeheime gelten.