06.04.2021 | 15:28
Stans NW – Missachtung des Rotlichts bleibt für Velofahrer in Ausnahmefällen ohne Folgen
Seit dem 01. Januar 2021 ist es für Velo- und Mofafahrern erlaubt, unter besonderen Umständen trotz Rotlicht rechts abzubiegen. Im Kanton NW wurde diese Regelung auf der Buochserstrasse im Gebiet Rieden teilweise umgesetzt. Mögliche weitere Standorte werden geprüft.