Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Internorm Banner

Thema: Waldbrandgefahr

Luzern LU – Einschränkungen wegen Waldbrandgefahr bleiben
Luzern LU – Einschränkungen wegen Waldbrandgefahr bleiben

Luzern LU – Einschränkungen wegen Waldbrandgefahr bleiben

Die Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit sind immer noch spürbar. Der Kanton Luzern ruft die Bevölkerung deshalb weiterhin zu grosser Vorsicht auf. Feuer sind nur an eingerichteten Feuerstellen erlaubt.

Kanton Appenzell-Innerrhoden – Feuerverbot teilweise aufgehoben
Kanton Appenzell-Innerrhoden – Feuerverbot teilweise aufgehoben

Kanton Appenzell-Innerrhoden – Feuerverbot teilweise aufgehoben

Ab Dienstag, 22. September 2026, wird das Feuerverbot in Appenzell Innerrhoden teilweise aufgehoben. Im Wald und bis 200 Meter davon entfernt sind Feuer an befestigten Feuerstellen wieder erlaubt. Auch Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen sind wieder erlaubt.

Kanton Wallis – Allgemeines Feuerverbot aufgehoben
Kanton Wallis – Allgemeines Feuerverbot aufgehoben

Kanton Wallis – Allgemeines Feuerverbot aufgehoben

Der Kanton Wallis hebt das seit Ende Juni geltende allgemeine Feuerverbot im Freien mit sofortiger Wirkung auf. Wegen weiterhin grosser Waldbrandgefahr gelten in mehreren Regionen jedoch Einschränkungen. Ab Gefahrenstufe 4 bleibt Feuer im Wald und im Umkreis von 100 Metern verboten.

Kanton Zürich – Feuerverbot im Wald aufgehoben
Kanton Zürich – Feuerverbot im Wald aufgehoben

Kanton Zürich – Feuerverbot im Wald aufgehoben

Dank der Niederschläge ist die Waldbrandgefahr im Kanton Zürich deutlich gesunken. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wurde aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wurde von Stufe 4 auf Stufe 2 zurückgestuft.

Stadt Bern – Trockenheit erhöht Gefahr durch spontane Astabbrüche
Stadt Bern – Trockenheit erhöht Gefahr durch spontane Astabbrüche

Stadt Bern – Trockenheit erhöht Gefahr durch spontane Astabbrüche

Hitze und Trockenheit haben Bäume und Wälder in der Stadt Bern stark belastet. Trotz der Niederschläge bleibt die Gefahr spontaner Astabbrüche erhöht. Wind, Starkregen oder Schnee können das Risiko zusätzlich verschärfen.

Kanton Solothurn – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
Kanton Solothurn – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben

Kanton Solothurn – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben

Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hebt der Kanton Solothurn am Freitag, 11. September 2026, das Feuer- und Feuerwerksverbot mit sofortiger Wirkung auf. Die Waldbrandgefahr wurde von «gross» auf «erheblich» zurückgestuft.

Kanton Luzern – Absolutes Feuerverbot aufgehoben
Kanton Luzern – Absolutes Feuerverbot aufgehoben

Kanton Luzern – Absolutes Feuerverbot aufgehoben

Der Kanton Luzern hat das absolute Feuerverbot aufgehoben. Nach den jüngsten Niederschlägen wurde die Waldbrandgefahr zurückgestuft. Ein bedingtes Feuerverbot bleibt bestehen.

Kanton Thurgau – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
Kanton Thurgau – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben

Kanton Thurgau – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben

Im Kanton Thurgau ist die Waldbrandgefahr nach ergiebigen Niederschlägen auf Stufe 3 gesunken. Das Feuer- und Feuerwerksverbot wurde aufgehoben. Wegen der weiterhin erheblichen Waldbrandgefahr ist beim Umgang mit Feuer jedoch Vorsicht geboten.

Uznach SG – Feuerverbot bleibt trotz kantonaler Aufhebung bestehen
Uznach SG – Feuerverbot bleibt trotz kantonaler Aufhebung bestehen

Uznach SG – Feuerverbot bleibt trotz kantonaler Aufhebung bestehen

Obwohl der Kanton St. Gallen das Feuerverbot aufgehoben hat, bleibt es in Uznach weiterhin bestehen. Wegen der anhaltenden Trockenheit sind Feuer im Wald sowie im Umkreis von 200 Metern weiterhin strikt verboten.

St.Gallen – Feuerverbot im Wald wird aufgehoben
St.Gallen – Feuerverbot im Wald wird aufgehoben

St.Gallen – Feuerverbot im Wald wird aufgehoben

Ab Mittwoch, 2. September 2026, 12 Uhr, ist Feuer im Wald und in Waldesnähe im Kanton St.Gallen wieder erlaubt. Trotz der Entspannung bei der Waldbrandgefahr bleibt die Trockenheit angespannt. Lokale Feuerverbote sind weiterhin möglich.

Stadt Zürich hebt allgemeines Feuerverbot auf
Stadt Zürich hebt allgemeines Feuerverbot auf

Stadt Zürich hebt allgemeines Feuerverbot auf

Nach den Regenfällen der vergangenen Tage hebt die Stadt Zürich das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot per sofort auf. Im Wald und in Waldesnähe bleibt Feuer jedoch weiterhin verboten.

Basel – Feuerverbot gelockert – Regeln bleiben
Basel – Feuerverbot gelockert – Regeln bleiben

Basel – Feuerverbot gelockert – Regeln bleiben

Nach Regenfällen und tieferen Temperaturen hat Basel-Stadt am Freitag, 28. August 2026, das absolute Feuerverbot aufgehoben. Grillieren ist damit wieder erlaubt – im Wald und innerhalb von 200 Metern zum Waldrand bleiben Feuer und Feuerwerk jedoch verboten.

Kanton Bern – Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe aufgehoben
Kanton Bern – Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe aufgehoben

Kanton Bern – Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe aufgehoben

Im Kanton Bern werden am Freitag um 12 Uhr sämtliche noch geltenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe aufgehoben. Trotz der Niederschläge bleibt die Waldbrandgefahr erheblich und am Jurasüdfuss gross. Beim Feuern ist deshalb weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Appenzell Ausserrhoden – Waldbrandgefahr gesunken
Appenzell Ausserrhoden – Waldbrandgefahr gesunken

Appenzell Ausserrhoden – Waldbrandgefahr gesunken

Nach den jüngsten Regenfällen hat Appenzell Ausserrhoden das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe am Mittwoch, 26. August 2026, aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird nur noch als mässig eingestuft, dennoch bleibt Vorsicht geboten.

Gossau SG – Gasbrenner löst Wiesenbrand aus
Gossau SG – Gasbrenner löst Wiesenbrand aus

Gossau SG – Gasbrenner löst Wiesenbrand aus

Am Donnerstag, 27. August 2026, kam es in Gossau zu einem Brand auf einer trockenen Wiese. Zuvor hatte ein Mann mit einem Gasbrenner Unkraut entfernt. Das Feuer dürfte von einem Zaun auf das Wiesland übergegriffen haben.

Basel-Landschaft – Feuer im Siedlungsgebiet wieder erlaubt
Basel-Landschaft – Feuer im Siedlungsgebiet wieder erlaubt

Basel-Landschaft – Feuer im Siedlungsgebiet wieder erlaubt

Der Kanton Basel-Landschaft lockert die Trockenheitsmassnahmen. Das Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird aufgehoben. Im Wald und am Waldrand gilt es weiterhin. Auch die Einschränkungen am Unterlauf der Birs fallen weg.

Böschungsbrand in Almens GR – Löschhelikopter im Einsatz
Böschungsbrand in Almens GR – Löschhelikopter im Einsatz

Böschungsbrand in Almens GR – Löschhelikopter im Einsatz

Am Mittwoch, 26. August 2026, kam es in Almens im Domleschg zu einem Böschungsbrand. Vermutlich löste Funkenflug aus einem Kamin das Feuer aus. Neben mehreren Feuerwehren stand auch ein Löschhelikopter im Einsatz.

Kanton Aargau – Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 4
Kanton Aargau – Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 4

Kanton Aargau – Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 4

Das allgemeine Feuerverbot im Kanton Aargau wird aufgehoben. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt bleibt Feuer wegen der weiterhin grossen Waldbrandgefahr jedoch verboten.

Kanton Solothurn – Feuerverbot teilweise gelockert
Kanton Solothurn – Feuerverbot teilweise gelockert

Kanton Solothurn – Feuerverbot teilweise gelockert

Der Kanton Solothurn stuft die Waldbrandgefahr von Stufe 5 auf Stufe 4 zurück. Damit wird das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern bleibt Feuer weiterhin verboten – auch das grundsätzliche Feuerwerksverbot gilt weiter.

Kanton Neuenburg – Feuerverbot teilweise aufgehoben
Kanton Neuenburg – Feuerverbot teilweise aufgehoben

Kanton Neuenburg – Feuerverbot teilweise aufgehoben

Die jüngsten Niederschläge sorgen im Kanton Neuenburg für eine Entspannung der Waldbrandgefahr. Ab Mittwoch, 26. August 2026, wird das Feuerverbot teilweise aufgehoben – in Wäldern und deren unmittelbarer Umgebung bleiben Einschränkungen bestehen.

Ältere