Luzern - Bezug von Subventionsgeldern - Fünf Personen angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, hat die Untersuchungen gegen fünf, zum Teil ehemalige, Kadermitarbeitende der Verkehrsbetriebe Luzern AG abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht bei allen fünf Personen von einem strafrechtlich relevanten Verhalten im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionsgeldern durch die vbl verkehrsbetriebe luzern ag (ehemalige Tochtergesellschaft der Verkehrsbetriebe Luzern AG) aus und hat deswegen beim Kriminalgericht des Kantons Luzern gegen alle Anklage wegen mehrfachen Betrugs und Leistungs- und Anlagebetrugs erhoben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.