Verhüllungsverbot tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft
Ab dem 1. Januar 2025 wird es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten sein, das Gesicht zu verhüllen. An der Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.
