10.01.2024 | 10:14
Nein heisst Nein - Neues Sexualstrafrecht
Das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition der Vergewaltigung wird zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 entschieden. Das Datum der Inkraftsetzung entspricht dem Wunsch der Mehrheit der Kantone. Diese erhalten damit die notwendige Zeit für die Schulung der betroffenen Behörden und allfällige weitere Vorbereitungsarbeiten.