Eilmeldung vom Kanton Zürich - Das Verbot von Kundgebungen ab 15 Personen unter Covid-19 verstösst gegen die Bundesverfassung!
Das Verwaltungsgericht beurteilt das bis zum 18. April 2021 in Kraft gewesene regierungsrätliche Verbot von Kundgebungen mit mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum als unverhältnismässig.