Staad SG - Urteil im Fall des verstorbenen Mädchens im Dachgeschoss
Das Kantonsgericht hat ein beschuldigtes Elternpaar wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und weiterer Delikte schuldig erklärt und zu Freiheitsstrafen von 30 beziehungsweise 21 Monaten verurteilt. Als nicht erwiesen erachtete das Gericht demgegenüber, dass die Eltern das Kind an einem heissen Sommertag allein zurückgelassen und dadurch den Tod des Mädchens verursacht hatten.
