Kanton Luzern - Betteln im Allgemeinen darf nicht mehr verboten werden
Im Kanton Luzern soll künftig ein vereinzeltes Bettelverbot gelten. Das Betteln ganz zu verbieten, ist aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr rechtens. Der Kanton Luzern will deswegen das Übertretungsstrafgesetz anpassen. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis Ende April 2024.
